... uns so einfach geht’s
Nach Erstellung des Angebotes stehen Ihre Kosten für die gewünschte Grabstätte fest. Tragen Sie diesen Betrag in den unverbindlichen VORANTRAG (1) und schicken diesen komplett ausgefüllt an die MZEPT® - GrabFinance©. Sie erhalten dann ein auf Sie zugeschnittenes, günstiges Teilzahlungsangebot, das Sie im Bedarfsfalle unterschrieben zurücksenden.
Nach Fertigstellung der Grabstätte füllen Sie nur noch die BESTÄTIGUNG (2) aus, lassen diese von Ihrem Grabsteinhersteller abzeichnen und schicken sie dann wieder zur MZEPT® - GrabFinance©. Fertig! Die Zahlung erfolgt durch die MZEPT® - GrabFinance© direkt an Ihren Grabsteinhersteller, Sie zahlen lediglich in bequemen, günstigen Monatsraten.
Laufzeiten in Monaten & effektiver Zinssatz
| Laufzeit | 6 | 12 | 18 | 24 | 30 | 36 | 42 | 48 | 60 | 72 | 84 |
| Zinssatz* | 0,0% | 2,9% | 4,9% | 6,9% | 6,9% | 7,9% | 7,9% | 8,9% | 8,9% | 9,5% | 9,5% |
Sonderkonditionen:
*Die Sonderkonditionen sind nur in Verbindung mit einer Subventionsgewährung seitens des Leistungserbringers gültig. Der Jahreszins ohne Subvention beträgt zwischen 10,9% und 12,90% effektiv. Der Zinssatz ist abhängig von Kreditbetrag und Laufzeit. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
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Schufa-Klausel
Der Darlehnsnehmer willigt ein, dass die finanzierende Bank der für seinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Kreditnehmer, Mitschuldner, Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredites und eventueller weiterer Kredite, in die Ansprüche aus diesem Kredit einfließen, übermittelt. Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. Kündigung des Kredites, Inanspruchnahme einer vertraglich vereinbarten Lohnabtretung, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch meine schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt werden. Soweit hiernach eine Übermittlung erfolgen kann, befreie ich die Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Leasinggesellschaften, Einzelhandels-, Versandhandels- und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. Sie stellt diese Daten ihren Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die SCHUFA übermittelt nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditnehmers: subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA-Auskünften nicht enthalten. Der Darlehensnehmer kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Der Darlehnsnehmer willigt ein, dass im Falle eines Wohnungswechsels die genannte SCHUFA die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt. Weitere Informationen über das SCHUFA-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.







